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   BVerwG, 20.11.1979 - I WB 161.77, I WB 166.77   

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BVerwG, 20.11.1979 - I WB 161.77, I WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1129)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1979 - I WB 161.77, I WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1129)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1979 - I WB 161.77, I WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 289
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 01.06.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Impfung gegen COVID-19 in die Liste der Basisimpfungen für Soldaten;

    Die Entscheidung, über die der Senat gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1, § 18 WBO i.V.m. § 80 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 WDO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 ), beruht auf § 21 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 106 WDO, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 244 Abs. 2 und 3 StPO.
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Da die Wehrbeschwerdeordnung abgesehen von der Regelung des § 18 Abs. 1 WBO, wonach über die Besetzung des Truppendienstgerichts der Dienstgrad des Beschwerdeführers maßgebend ist, und abgesehen von der Regelung in § 22b Abs. 4 Satz 1 WBO, nach der das Bundesverwaltungsgericht in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet, keine Regelungen über die Besetzung der Spruchkörper enthält, richtet sich diese nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung, die in der Wehrbeschwerdeordnung vorausgesetzt werden (vgl. Beschluss vom 20. November 1979 - BVerwG 1 WB 161.77 und 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 f.; Dau, WBO, 5. Auflage 2009, § 18 Rn. 6).

    Die Unterscheidung zwischen Entscheidung in oder aufgrund mündlicher Verhandlung einerseits und ohne mündliche Verhandlung andererseits ist auf das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung wegen dessen Besonderheiten (mündliche Verhandlung nur fakultativ) nicht übertragbar (Beschluss vom 20. November 1979 a.a.O. S. 292; Dau a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

    Handelt es sich jedoch nicht um eine die Sache selbst betreffende verfahrensbeendende Entscheidung, bedarf es der Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter nicht, sofern nicht im Gesetz ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (vgl. Beschluss vom 20. November 1979 BVerwG 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 BVerwGE 63, 289 ).

    Diese Regelung ist letztlich nur verständlich, wenn man sie als Ausnahmeregelung begreift (vgl. Beschluss vom 20. November 1979 BVerwG 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 a.a.O. ).

  • BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung mit ehrenamtlichen

    Bei der Entscheidung über die in der vorliegenden Sache gestellten Anträge zur Hauptsache haben ehrenamtliche Richter mitzuwirken (BVerwGE 63, 289, 292).

    Es besteht deshalb keine Veranlassung, den Rechtsstreit auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen (Art. 100 Abs. 1 GG), ob die §§ 68 und 73 Abs. 4 WDO (vgl. BVerwGE 63, 289, 291) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

  • BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82

    Besetzung der Wehrdienstgerichte - Ehrenamtliche Richter - Organisation der

    Die für die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter werden nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung berufen, und zwar unabhängig davon, ob die Verfahren im übrigen nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung oder der Wehrbeschwerdeordnung durchzuführen sind (vgl. BVerwGE 63, 289 f.).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 1 WDS-VR 5.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des

    Handelt es sich jedoch nicht um eine die Sache selbst betreffende verfahrensbeendende Entscheidung, bedarf es der Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter nicht, sofern nicht im Gesetz ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77 und 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3 Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2016 - 1 WB 38.16

    Beschwerde gegen Verfügung des Vorsitzenden einer Kammer des

    Der Senat beschließt bei Entscheidungen, die nicht (End-)Entscheidungen in der Hauptsache darstellen - wie zum Beispiel in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder bei der Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht (§ 18 Abs. 3 WBO) -, in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289 und vom 17. Januar 2006 - 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17

    Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts

    Denn § 75 Abs. 2 Satz 1 WDO, der die Regelung in § 18 Abs. 1 WBO ergänzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289), fordert nicht denselben Dienstgrad, sondern lediglich die Zugehörigkeit zur selben Dienstgradgruppe.
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83

    Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub -

    Endentscheidungen trifft der Senat im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung jedoch auch dann, wenn er entsprechend der Regel des § 18 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO ohne die der "Hauptverhandlung" des disziplinargerichtlichen Verfahrens gleichzusetzende "mündliche Verhandlung" entscheidet, in seiner vollen Besetzung mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern (BVerwGE 63, 289, 292 unter 2.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92

    Ablehnung ehrenamtlicher Richter - Befangenheit - Gerichtliches Antragsverfahren

    Bei Entscheidungen im Wehrbeschwerdeverfahren muß nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 69 Abs. 2 und 3 WDO, die auch im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung anzuwenden sind (BVerwGE 63, 289 [291]), ein ehrenamtlicher Richter der Dienstgradgruppe des Antragstellers und der andere ehrenamtliche Richter bei einem Antragsteller vom Dienstgrad Oberst oder einem entsprechenden Dienstgrad an aufwärts der Dienstgradgruppe der Generale/Admirale angehören, wobei beide ehrenamtlichen Richter der Teilstreitkraft des Antragstellers angehören sollen.
  • VG Aachen, 07.01.2014 - 1 K 900/11

    Freie Heilfürsorge; Ergotherapie; Vorherige Anerkennung

  • BVerwG, 28.07.2022 - 1 WB 53.21

    Ablehnung des Antrags auf Beweiserhebung durch Beiziehung eines vollständigen und

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77   

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https://dejure.org/1979,1598
BVerwG, 12.10.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1598)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1598)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,1598)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

    Schon seine eigene Benennung als Zeuge schlösse ihn nicht nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 5 ZPO von der Ausübung des Richteramtes aus; über einen entsprechenden Beweisantrag könnte er selbst mitentscheiden, ohne dass Befangenheit zu besorgen wäre (vgl. BVerwGE 63, 273 f.; BFH, Beschluss vom 22. September 2008 - II B 25/08, juris Rn. 3).
  • BFH, 22.09.2008 - II B 25/08

    Keine Ausschließung eines Richters wegen dessen bloßer Benennung als Zeuge -

    Diese Vorschrift setzt die wirkliche Vernehmung des Richters als Zeuge voraus; die bloße Benennung des Richters als Zeuge führt die Ausschlusswirkung nicht herbei (BFH-Beschluss vom 24. Juni 1999 IV R 42/98, BFH/NV 2000, 54; Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 12. Oktober 1979 I WB 161.77, I WB 166.77, BVerwGE 63, 273; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 66. Aufl., § 41 Rz 13).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 4 B 76.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Ausschluss eines als Zeugen

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberster Gerichtshöfe des Bundes bereits entschieden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 273; BGHSt 11, 206; 14, 219 ; vgl. auch BGHSt 39, 239).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77   

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https://dejure.org/1980,3440
BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1980,3440)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1980 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1980,3440)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1980 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1980,3440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufgreifen des Verfahrens - Leistungsbewertung eines Soldaten - Verwaltungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.09.1976 - 2 WBW 1.75

    Wehrbeschwerdeverfahren - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Ein als "Restitutionsklage" bezeichneter Antrag vom 23. Oktober 1975 auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist durch Beschluß des 2. Wehrdienstsenats vom 9. September 1976 - 2 WBW 1/75 - als unzulässig verworfen worden.

    Soweit Wiederaufnahmegründe in entsprechender Anwendung des § 580 ZPO in Betracht kommen könnten, seien diese bereits in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1976 - 2 WBW 1/75 - berücksichtigt worden.

    die Akten des 2. Wehrdienstsenats 2 WBW 1/75,.

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Der Hilfsantrag zu 3 b ist als Erweiterung des ursprünglichen, mit dem Antrag vom 2. Januar 1977 geltend gemachten Begehrens unzulässig (vgl. BVerwGE 43, 193).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Als Umstand, der von der Sache her den zuständigen Vorgesetzten hätte Anlaß geben müssen, die Angelegenheit einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, wäre diese Kenntnis allenfalls dann anzusehen, wenn dem Antragsteller im Januar 1972 zu Unrecht die Gleichstellung mit den Kameraden verweigert worden wäre, denen nachträglich das Bestehen des Lehrgangs zugestanden worden ist; nur bei einem erkennbaren Verstoß gegen den Gleichheitssatz wäre die genaue Kenntnis der Überprüfungspraxis ein Umstand, der geeignet wäre, die Rechtslage für den Antragsteller positiv zu beeinflussen (BVerwGE a.a.O. S. 255; vgl. auch BVerwGE 46, 209, 212, 213).
  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Bestandskräftige Maßnahmen können zugunsten des Betroffenen grundsätzlich geändert werden (vgl. BVerwGE 46, 252, 253).
  • BVerwG, 03.07.1968 - I WB 26.68
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Diese Äußerung unterliegt nicht der Anfechtung durch den Antragsteller und eröffnet ihm keine Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwGE 33, 165, 168).
  • BVerwG, 14.10.1976 - 1 WB 147.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Derartige Zeugnisse sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Maßnahmen im Sinne des § 17 WBO, die mit der förmlichen Beschwerde nach § 1 WBO und schließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden können (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. Oktober 1976 - 1 WB 147/75).
  • BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 91.77

    Dienstaufsichtsbescheide - Gerichtliche Nachprüfung - Dienstaufsicht -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Abgesehen davon, daß das Gericht eine Verpflichtung des Amtschefs LwA nicht ausgesprochen hat - es wird nur auf § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO "hingewiesen" -, ist eine Nachprüfung im Dienstaufschtsweg durch den Betroffenen weder gerichtlich erzwingbar noch in der Sache kontrollierbar (vgl. BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1978 - 1 WB 91/77).
  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 161.77
    Der Beschluß vom 25. April 1974, der mit Beschluß vom 12. September 1974 im Tatbestand und im Rubrum berichtigt wurde, ist unter anderem in BVerwGE 46, 251 auszugsweise veröffentlicht worden.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77   

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https://dejure.org/1979,12288
BVerwG, 14.08.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,12288)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,12288)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,12288)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der bei einem Beschluss mitwirkenden Richter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1979 - 1 WB 161.77
    Soweit in dem Beschluß des Senats vom 25. Juli 1979 Rechtsausführungen zu den Fragen enthalten sind, ob und inwieweit dem Antragsteller die Besetzung der Richterbank und der Beratungstermin mitzuteilen waren, bestehen weder nach Inhalt noch nach Form dieser Darstellung Anhaltspunkte für eine Befangenheit (i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO) der drei Richter, die an dem Beschluß mitgewirkt haben (vgl. BVerwG MDR 1976, 783 [BVerwG 05.12.1975 - 6 C 129/74] und DÖV 1976, 747).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1979 - 1 WB 161.77
    Soweit in dem Beschluß des Senats vom 25. Juli 1979 Rechtsausführungen zu den Fragen enthalten sind, ob und inwieweit dem Antragsteller die Besetzung der Richterbank und der Beratungstermin mitzuteilen waren, bestehen weder nach Inhalt noch nach Form dieser Darstellung Anhaltspunkte für eine Befangenheit (i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO) der drei Richter, die an dem Beschluß mitgewirkt haben (vgl. BVerwG MDR 1976, 783 [BVerwG 05.12.1975 - 6 C 129/74] und DÖV 1976, 747).
  • BVerwG, 25.07.1979 - 1 WB 161.77

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung eines

    "Die Ausführungen des Antragstellers in seinem Schriftsatz vom 10. April 1979 (Bl. 198/199 der Akten 1 WB 161/77) sehe ich als gegen mich gerichtetes Ablehnungsgesuch an.

    Der Senat hat durch Beschluß vom 10. Oktober 1977 (Bl. 72 der Akten 1 WB 161/77) unter meinem Vorsitz über Ablehnungsgesuche des Antragstellers gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht Se. und Dr. K. entschieden.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77   

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https://dejure.org/1981,19344
BVerwG, 21.01.1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1981,19344)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1981,19344)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1981,19344)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Erinnerung wegen nicht bestehender Möglichkeit der Feststellung der Rechtswidrigkeit der mit der Erinnerung angegriffenen Verhaltensweisen nach der Erledigung einer Erinnerung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.10.1980 - 1 WB 139.79

    Anforderungen an die Zustellung von Schriftstücken an einen Soldaten der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1981 - 1 WB 161.77
    Da nach der Erledigung einer Erinnerung eine Entscheidung in der Form der Feststellung der Rechtswidrigkeit der mit der Erinnerung angegriffenen Verhaltensweisen nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Oktober 1980 - 1 WB 139/79) ist die Erinnerung als unzulässig zurückzuweisen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77   

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https://dejure.org/1979,12282
BVerwG, 25.07.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,12282)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,12282)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1979,12282)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung eines Akteneinsichtsrechts - Gewährung von Akteneinsicht im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde ggü. einem Soldaten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.08.1979 - 1 WB 161.77

    Anforderungen an ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der bei einem Beschluss

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 1 WB 161.77
    "Die Ausführungen des Antragstellers in seinem Schriftsatz vom 10. April 1979 (Bl. 198/199 der Akten 1 WB 161/77) sehe ich als gegen mich gerichtetes Ablehnungsgesuch an.

    Der Senat hat durch Beschluß vom 10. Oktober 1977 (Bl. 72 der Akten 1 WB 161/77) unter meinem Vorsitz über Ablehnungsgesuche des Antragstellers gegen die Richter am Bundesverwaltungsgericht Se. und Dr. K. entschieden.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77   

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BVerwG, 24.03.1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1981,19352)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1981,19352)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 (https://dejure.org/1981,19352)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch die an einem Beschluss mitwirkenden Richter über einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 23.05.2023 - 1 WB 5.22

    Erfolgloser Antrag auf Tatbestandsberichtigung

    Soweit der Senat in der Vergangenheit derartige Anträge gegen seine unanfechtbaren Beschlüsse ohne Einschränkungen als zulässig behandelt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. November 1972 - 1 WB 99.72 -, vom 12. September 1974 - 1 WB 47.73, 1 WB 75.73 -, vom 24. März 1981 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - und vom 12. Februar 1982 - 1 WB 118.81 -), hält er hieran nicht fest.
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